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   BPatG, 07.03.2005 - 30 W (pat) 166/04   

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https://dejure.org/2005,33523
BPatG, 07.03.2005 - 30 W (pat) 166/04 (https://dejure.org/2005,33523)
BPatG, Entscheidung vom 07.03.2005 - 30 W (pat) 166/04 (https://dejure.org/2005,33523)
BPatG, Entscheidung vom 07. März 2005 - 30 W (pat) 166/04 (https://dejure.org/2005,33523)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 07.03.2005 - 30 W (pat) 166/04
    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt oder auch eine bloße Werbeaussage oder Anpreisung allgemeiner Art zuordnen (vgl ua EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Nr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1151 f - marktfrisch; BGH aaO - Cityservice; BGH GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 07.03.2005 - 30 W (pat) 166/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein im Hinblick auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zukommt oder es sich um ein gängiges Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als individuelles Kennzeichnungsmittel verstanden wird (st Rspr vgl BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH WRP 2004, 1173, 1174 mwN - URLAUB DIREKT).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 07.03.2005 - 30 W (pat) 166/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein im Hinblick auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zukommt oder es sich um ein gängiges Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als individuelles Kennzeichnungsmittel verstanden wird (st Rspr vgl BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH WRP 2004, 1173, 1174 mwN - URLAUB DIREKT).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 07.03.2005 - 30 W (pat) 166/04
    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt oder auch eine bloße Werbeaussage oder Anpreisung allgemeiner Art zuordnen (vgl ua EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Nr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1151 f - marktfrisch; BGH aaO - Cityservice; BGH GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 07.03.2005 - 30 W (pat) 166/04
    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt oder auch eine bloße Werbeaussage oder Anpreisung allgemeiner Art zuordnen (vgl ua EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Nr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1151 f - marktfrisch; BGH aaO - Cityservice; BGH GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best).
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